Kompetente Beratung

Die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Daher fühlen wir uns verpflichtet unsere Kunden und Interessenten vor Beginn einer Leistung entsprechend zu beraten und aufzuklären.

Unsere Pflegedienstleitung steht Ihnen daher in allen Fragen der Pflege beratend zur Seite. Gerne besuchen wir Sie zu Hause oder führen ein vertrautes Gespräch mit Ihnen in den Räumen der Sozialstation.

Durch das Erstgespräch verpflichten Sie sich noch nicht zur Inanspruchnahme einer Leistung. Ebenso entstehen Ihnen für eine unverbindliche Beratung keine Kosten.

Sie können sich gerne bei Bedarf an uns wenden!

Pflegeberatungsbesuche im Auftrag der Pflegekasse

Sie organisieren Ihre Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte selbst?

Damit Sie Ihren monatlichen Anspruch auf die Geldleistungen Ihrer Pflegeversicherung nicht verlieren, sind laut Gesetz sogenannte Pflegeberatungsbesuche gemäß § 37 SGB XI notwendig.

Durch den Pflegeberatungsbesuch will ihre Versicherung sicherstellen und kontrollieren, dass Sie durch Ihre pflegenden Angehörigen auf Dauer fachgerecht versorgt und gepflegt werden.

Wir übernehmen gerne den von Ihrer Pflegekasse vorgeschriebenen Pflegeberatungsbesuch nach §37 SGB XI, damit Sie weiterhin Ihr Pflegegeld erhalten. Gleichzeitig erhalten Sie während unseres Besuches eine individuell auf Sie zugeschnittene Beratung zu Ihrer pflegerischen Versorgung Daheim.

Beim ersten Mal rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin, nachdem Sie von der Pflegekasse das entsprechende Schreiben erhalten haben. Alle weiteren Termine werden von uns vorgemerkt. Den Besuch stimmen wir dann mit Ihnen ab.

Wir teilen der Kasse den erfolgreichen Besuch bei Ihnen mit und rechnen ganz unkompliziert direkt mit der Pflegekasse ab.

Unsere Leistungen dabei sind:

  • Oranisation der Kostenübernahme aller möglichen Kostenträgern
  • Unterstützung bei Anträgen zu Leistungen der Pflegeversicherung
  • Pflegeberatung
  • Hausnotruf
  • Essen auf Rädern
  • Zusammenarbeit mit teilstationären und stationären Einrichtungen
  • Zusammenarbeit mit Nachbarschaftshilfen
  • Zusammenarbeit mit Sanitätshäusern
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