Beste Qualität für unsere Kunden

Um die Qualität der Dienstleistungen abbilden zu können, wird die Einrichtung, wie auch alle anderen Gesundheitseinrichtungen in Deutschland, im Auftrag der Pflegekassen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen jährlich geprüft.

Unser Ziel als Dienstleister ist es, besonders gut dabei abzuschneiden, um unseren Kunden die beste Pflege und Versorung zukommen zu lassen. Der jährliche MDK-Bericht ermöglicht es den Kunden die Bewertungen in Noten einsehen zu können. Dabei wird sowohl die Einrichtung im Gesamten bewertet, als auch einzelne Qualitätskriterien.

Unser höchstes Ziel ist die Zufriedenheit unserer Kunden!


Die Ergebnisse der unten genannten Qualitätsprüfverfahren gemäß Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) durch den Medizinischen Dienst bzw. den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) sowie nach dem Wohn- Teilhabe und Pflegegesetz (WTPG) durch die Heimaufsichtsbehörde können Sie gerne einsehen oder erhalten diese auf Nachfrage in Kopie ausgehändigt. Sprechen Sie uns einfach an!

Die Langfassung der Ergebnisse nach SGB XI finden Sie auch auf den Internetportalen der Pflegekassen (z.B. Pflegenavigator der AOK).
Sie können den Bericht über den Link unten an der Seite aufrufen.


Qualitätsindikatoren nach § 113 SGB XI:

Seit dem 01.01.2022 erheben alle stationären Pflegeeinrichtungen zu bestimmten Stichtagen zweimal pro Jahr bestimmte Versorgungsergebnisse, die von der Datenauswertungsstelle und vom Medizinischen Dienst oder dem PKV-Prüfdienst im Rahmen der Qualitätsprüfungen auf ihre Plausibilität geprüft werden.

Qualitätsprüfungen nach § 114 f. SGB XI:

Der Medizinische Dienst (MD) und der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) prüfen in regelmäßigen Abständen die Qualität der stationären Einrichtungen. Hierbei handelt es sich um eine stichtagsbezogene Prüfung, die in der Regel einmal jährlich stattfindet und auf einer Stichprobe von bis zu neun Pflegebedürftigen basiert.

Prüfungen der Heimaufsicht nach § 17 WTPG:

Die Heimaufsichtsbehörden führen regelmäßig wiederkehrende und unangemeldete Prüfungen durch. Dabei werden die Einrichtungen überprüft, ob sie die Anforderungen des WTPG erfüllen.

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